Skip to main content

Heilverfahren

Eine Rehabilitationsmaßnahme kann auch ohne unmittelbar vorausgegangenen Krankenhausaufenthalt stationär oder ganztags ambulant als allgemeines Heilverfahren durchgeführt werden. In unseren Häusern bieten wir Rehabilitationen an in den Fachbereichen Kardiologie, Pneumologie, Stoffwechselerkrankungen, Orthopädie und Psychosomatik. Dabei kann es einen besonderen Schwerpunkt geben im beruflichen Bereich (z. B. in Form einer Medizinisch‐beruflich-orientierte-Rehabilitation, kurz MBOR) oder in Kombination mit einer psychischen Komponente (Verhaltensmedizinisch orientierte Rehabilitation).

Übergeordnete Ziele einer Rehabilitationsmaßnahme sind:

  • Behinderungen und chronische Erkrankungen abwenden oder mindern
  • Drohende oder bereits eingetretene Beeinträchtigungen in der Erwerbsfähigkeit abzufangen und den Rehabilitanden bei der Rückkehr in sein Berufsleben zu unterstützen
  • Teilnahme am beruflichen, sozialen und häuslichen Leben
  • Pflegebedürftigkeit vermeiden

Besondere Behandlungsformen

MBOR (Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation)

… ist ein modulares Konzept der Deutschen Rentenversicherung für diejenigen Rehabilitanden*innen, bei denen gravierende Funktionseinschränkungen (z. B. Erkrankung des Bewegungsapparates, bei Herz‐ und Lungenerkrankungen oder psychosomatischen Erkrankungen) vorliegen und gleichzeitig besondere Problemlagen am vorhandenen oder angestrebten Arbeitsplatz bestehen.

Das Konzept der sogenannten Medizinisch‐beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR) sieht entsprechend ergänzend zu den Diagnostik‐ und Behandlungsanteilen aus den jeweiligen Fachbereichen darüber hinausgehende Diagnostik‐, Einzel‐ und Gruppenangebote vor. Beispielsweise können ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes eine Rolle spielen, aber auch Arbeitsplatztraining und der Umgang mit bestimmten Situationen in der Arbeitsumgebung, Erhöhung der psychosozialen Kompetenz am Arbeitsplatz und vieles mehr. Ziel ist es, eine möglichst gute Wiedereingliederung der/des Rehabilitanden*in zu begleiten oder aber – sollte die Ausübung des ursprünglichen Berufes z. B. durch Verletzungsfolgen nicht mehr möglich sein – durch Kompetenzanalysen nach Alternativen zu suchen.

Für die Umsetzung der MBOR stehen die dafür notwendigen Fachleute aus Medizin, Therapie, Sozialberatung etc. mit ihrer jeweiligen Fachkompetenz in einem engen Austausch, um im Rahmen der Rehabilitation das bestmögliche Ergenbis für die/den Patienten*in zu erzielen.

VOR (Verhaltensmedizinisch orientierte Rehabilitation)

…. ist ein modulares Konzept der Deutschen Rentenversicherung für diejenigen Patienten*innen bzw. Rehabilitanden*innen, bei denen eine gravierende Funktionseinschränkung bzw. Erkrankung vorliegt. Hinzu kommt eine psychische Komponente, die den Umgang mit der Erkrankung erschwert.

„Ihre körperliche Erkrankung steht im Vordergrund, Ihre Begleiterkrankung wird nicht außer Acht gelassen“, so ist unser Motto dazu.

Das Konzept der sogenannten Verhaltensmedizinisch orientierten Rehabilitation (VOR) sieht entsprechend ergänzend zu den Diagnostik‐ und Behandlungsanteilen aus den jeweiligen Fachbereichen darüber hinausgehende Diagnostik‐, Einzel‐ und Gruppenangebote vor.

Bei der Umsetzung der VOR wird das Behandlungsteam der Kardiologie, Pneumologie oder Orthopädie (abhängig von der Grunderkrankung) von den notwendigen Fachleuten aus unserer Psychosomatik und der Therapie unterstützt.

REBE (Rehabilitation betriebsärztlich eingeleitet)

Für Großbetriebe bietet die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ein besonderes Projekt. Bei der sogenannten REBE sind Werks‐ und Betriebsärzte in die Beantragung von verschiedenen Rehabilitationsverfahren (z. B. nach Unfallfolgen) einbezogen, weil sie die Bedarfe einer/s Arbeitnehmers*in bereits kennen und gezielt unterstützen können. Die enge Kooperation zwischen Sozialmedizinischem Diensten der Deutschen Rentenversicherung Knappschft-Bahn-See und den Betriebsärzten vereinfacht Verfahren und spart Zeit für die Betroffenen.

Dieses Verfahren betrifft deshalb vor allem die Zeit vor und nach der Maßnahme in unserer Einrichtung: Die Antragswege und die anschließende Fortführung der Maßnahmen nach Rückkehr der/s Arbeitnehmers*in.

Die medizinische Rehabilitationsmaßnahme in unserer Einrichtung selbst richtet sich nach dem entsprechenden Krankheitsbild und den Unfallfolgen.